GKM.Kommunikation

Kommunikation


Kommunikation: "Bedeutungsvermittlung zwischen Lebewesen" (Maletzke 1963, 18)

Verhalten - Handeln - Kommunikation

Verhalten: jede Regung eines Organismus/Lebewesens
z. B.: Amöben bewegen sich zu Konzentration

soziales Verhalten: Lebewesen verhalten sich in Hinblick aufeinander
z. B.: Beine tanzt im/vorm Bienenstock um Informationen bezgülich einer Futterquelle an andere Bienen weiterzugeben

Kommunikation: wenn im Rahmen sozialen Verhaltens Reize (bei Tieren) oder Symbole (beim Menschen) übermittelt
werden
z. B.: knurren bei Hunden
es gibt jedoch Unterschiede bei der Kommunikation bei Menschen und Tieren
Symbole bei Menschen sind Sprache, Gestik, bei Tieren überwiegen die Reize

Handeln (soziales Handeln)
im menschlichen Bereich:
  • intentional: absichtsvoll, man verbindet eine bestimmte Absicht mit seinen Handeln
  • sinnhaft: das Handeln ist nicht nur Absicht sondern hat auch einen (subjektiven) Sinn
  • aufeinander bezogen: direkt oder indirekt, man arbeitet für jmd. bzw. mit jmd. anderen

Verhalten im menschlichen Bereich immer
  • hat einen "Sinn" für die handelnden Subjekte
  • ist aufeinander bezogen
  • orientiert sich daran in seinem Ablauf
    => soziales Handeln (Weber 1964, 3)

habitualisierte Abläufe: automatisiertes, sinnhaftes und intentionales Handeln, z. B.: das Schalten beim Auto nach längerem Besitz des Führerscheins

ad sinnhaftes Handeln: Beispiel aus der ersten Hälfte der 80er in Tirol: Damals gab es eine hohe Jugendarbeitslosigkeit in Tirol, Lehrstellen waren sehr rar und wenn man einmal seine Lehrstelle verloren hatte, fand man sehr schwer eine Neue. Außerdem wurden die Lehrlinge oft zu lehr-fremden Arbeiten eingeteilt (einkaufen gehen, putzen, usw.). Ein Lehrling hat seinen Kollegen gebeten ihm mit einer Eisenstange die Finger/Hand kaputt zu haun. (TODO: Warum hat er in gebeten? Gab es da einen Grund den i net mitbekommen hab?) Objektiv gesehen hatte diese Aktion keinen Sinn. Subjektiv (für den Lehrling) hatte er jetzt 10 Tage "Urlaub" im Krankenstand und eben weil er im Krankenstand war, hat er seine Lehrstelle nicht verloren.

soziale Kommunikation
im menschlichen Bereich:
Kommunikation
= soziale Kommunikation
= soziales Handeln
wobei die Kommunikation ein Unterbereich/Untermenge vom sozialen Handeln ist

  • Übertragung von Botschaften
  • Artikulation von Bedeutung

Ziel u.a.:
  • Verständigung
  • Artikulation von Bedeutung

(soziale) Kommunikation im menschlichen Bereich
Charakteristika:
  • Bezugnahme auf andere Menschen
  • meist intentional
  • sinnhaft
  • symbolvermittelt (verläuft über interpretierbare Zeichen, nicht über Reize/Signale)
  • prinzipiell "verstehbar"
  • interessensgeleitet
  • medienvermittelt (=> Medientheorie), z. B.: Telefon, Chat, Wort (Medium: Schall), Mimik (Licht), Buch (Papier)
  • nicht medienvermittelt, z. B.: Berührung

Man muss jedoch auf die Bedeutung (metaphorische Verwendung) des Wortes achten.
So gibt es "Kommunikation" auch in der Elektrotechnik, man meint dort jedoch die elektrische Signalübertragung.

2 Begriffe
  • soziale Kommunikation: bezieht sich primär auf (TODO: hab die Definition nicht mitbekommen)
  • soziale Interaktion
=> diese 2 Begriffe werden jedoch Synonym verwendet

Kommunikation
"... jede erkennbare, bewusste oder unbewusste, gerichtete oder nicht gerichtete Verhaltensänderung ..., mittels derer ein Mensch (oder mehrere Menschen) die Wahrnehmung, Gefühle, Affekte, Gedanken oder Handlungen anderer absichtlich oder unabsichtlich beeinflusst." (Spitz)

  • spezifische Form der Interaktion
  • im Vordergrund
    • Informationsvermittlung durch Zeichen und Symbole
    • Mitteilungscharakter
  • Ein "Sender" übermittelt über eine bestimmte Kommunikationsform einem "Empfänger" eine Botschaft. - Ein Mensch (= Sender) übermittelt eine Botschaft an einen Menschen (= Empfänger)

Kommunikationsmitteln
"alle Mittel und Wege, mit deren Hilfe Informationen und Gedanken mitgeteilt und ausgetauscht werden. Hierzu gehören das gesprochene Wort, das Signal, die Geste, das Bild, visuelle Darstellungen, das gedruckte Wort, Funk, Film und Fernsehen, ..." (Heinze).

Soziale Interaktion
Die Begriffe Kommunikation und Interaktion werden zuweilen ident verwendet.
Sie bezeichnen jedoch Unterschiedliches: Soziale Interaktion ist mehr als bloße Kommunikation.
Interaktion heißt wortwörtlich Zwischen-Handeln, Handeln zw. 2 und mehr Menschen

"... aufeinander bezogene Verhalten von Individuen", wobei die wechselseitige sinnliche Berührtheit der Individuen - auch im vorsprachlichen Zustand - eingeschlossen ist. (Ottomeyer)
vorsprachlicher Zustand = nichtsprachlicher Zustand, z. B.: Kuss, Fußtritt

=> immer sinnhaftes Handeln
d.h. das eigene Handeln orientiert sich sinnhaft am Verstehen des Handelns des Interaktionspartners:
Das Handeln des einen ist durch die Wahrnehmung (des Handelns) des anderen vermittelt.
Das Tun des einen, ist das Tun des anderen.
z. B.: Professor <-> Studenten in einer Vorlesung: Studenten schauen Prof zweifelnd an -> Prof handelt als Antwort sinhaft: erklärt nochmal -> Studenten schauen jetzt "erleuchtet", also orientiert sich das Handeln des Prof am Handeln der Studenten und umgekehrt

Wechselbeziehung zwischen Anton und Berta

Anton beeinflusst mit aktivem Handeln Berta und bekommt von ihr eine Rückmeldung (oben)


gegenseitiges aktive Handeln von Anton und Berta sowie Rückmeldungen (oben)

Die soziale Interaktion im zeitlichen Kontext kann als Spirale (Interaktionsspirale) skizziert werden (TODO Grafik). Der zeitliche Ablauf bei einer sozialen Interaktion ist sehr wichtig um das Handeln zu verstehen.

Kennzeichen:
  • aufeinander bezogen
    => Wechselseitigkeit
  • alle Sinne (Wahrnehmungsmöglichkeiten) mit einschließend
    => nicht beschränkt auf das Verbale/Sprachliche
  • immer sinnhaftes Handeln
    (für den Handelnden; Sinn: prinzipiell erschließbar, aber nicht immer offensichtlich) - um das Handeln zu verstehen ist es als Außenstehender sinnvoll Fragen zu stellen

eigenes Handeln orientiert sich
  • sinnhaft
  • am Verstehen
des Handelns des/der Interaktionspartner
=> Das Handeln des einen ist durch die Wahrnehmung (des Handelns) des anderen vermittelt.
=> verkürzt: Das Tun des einen ist das Tun des anderen!

Beispiel: die Fahrt mit dem Lift - eine "peinliche" soziale Interaktion: es wird versucht den Mitfahrer im Lift zu ignorieren. Man schaut sich die Decke des Lifts an oder die eigenen Schuhe oder versucht sich anderst abzulenken, um ja nicht in eine soziale Interaktion zu kommen. Doch gerade durch diese Maßnahmen kommt man in eine soziale Interaktion.

Experiment in der VO: 2 Personen sollen 1 Minute lang nicht miteinander kommunizieren: Dies klappt aber nicht, da jeder Versuch mit dem Anderen nicht zu kommunizieren eben genau ZU einer Kommunikation führt. Die einzige Möglichkeit nicht miteinander zu kommunizieren wäre, wenn einer den Raum verlassen würde oder alle zwei tief schlafen würden.

Beispiele für einseitige Kommunikation
Fernsehen: Armin Wolf in der ZiB2 spricht -> das ist keine soziale Interaktion, da keine wechselseitige Bezugnahme aufeinander stattfindet, weil ich mit ihm zwar sprechen kann, er mich aber nicht hört wink

Soziale Interaktion - Zusammenfassung
Kennzeichen
Wechselseitigkeit .. (TODO fehlt 2 Pkte)

Soziale Interaktion Resumee
Das Tun des einen ist das Tun des anderen!

Kommunikation nach Shannon-Weaver

Laut Weaver soll das Modell auch allgemeine Gültigkeit haben. Ursprünglich wurde es jedoch in der 2. Hälfte der 40er Jahre (1948) für eine Telefongesellschaft entwickelt, um die Störgeräusche zu untersuchen. Es ging dabei um eine genuin-elektrotechnische Frage.

=> "Mathematische Kommunikationstheorie"
=> quantitative Informationsübermittlung
=> Behavioristische Einschränkung
  • Input - Output
  • Inhalt irrelevant
  • scheinbar eindimensionaler/unidirektionaler Vorgang - es gibt keine Rückmeldungen

vernachlässigt:
  • Wechselseitigkeit
  • Motive/Affekte/Absichten der Handelnden
  • spezifische Situation
  • Rahmenbedingungen - Normen
    • institutionell
    • organisatorisch
    • geellschaftlich
  • Codierungs- und Decodierungsprozesse (gemeinsamer Zeichenvorrat)

Erweitertes Kommunikationsmodell 1
(Skizze

Erweitertest Kommunikationsmodell 2
(Skizze2)

Kommunikationsvorgang 1
  • Encodierung (Dedeutungshalte)
Ziel: Verwirklichung der Aussageintetion
  • Grundlage:
⇒ Zeichenvorrat
⇒ Code

Kommunikationsvorgang 2
  • Raumzeitliche Distanz
⇒ Medium
⇒ Signalen
  • Decodierung (Bedeutungsgehalte)
Ziel: Interpretation

Soziale Interaktion: welchselseitiger Bezug miteinander handelnder Akteure
(Skizze)

Was alles eingeht in soziale Interaktion – individueller Hintergrund
(Skizze)
Bewusstes – Unbewusstes
Erfahrung + Situation

Kommunikation/ Interaktion
1. Interakionspartner 1 (IA 1) will etwas mitteilen
2. Die Mitteilung wird von IA1 in Symbole verschlüsselt
(„Codierung“)
3. Die Symbole werden abgesandt
(Übermittlungsvorgang; Spreachakt)
4. Die Nachricht geht durch den Informationskanal
5. Der IA 2 nimmt die Symbole wahr
6. IA 2 entschlüsselt die Symbole
7. IA 2 interpretiert die Mittelung
8. IA 2 handelt auf Grund der Interpretation)
• Interaktionsspirale

Bedeutung
Menschen handeln den Dingen gegenüber auf der Grundlage der Bedeutung welche die Dinge für sie haben
Beispiele:
• Faust
• Courtship-Pattern (amerikanische Gis – britische Mädchen)

Bedeutungen
• Nicht vorrangig eindeutig festgelegt
• Keine „Wesenheit“ der Dinge
⇒ Kontextabhängig bzw. kulturbedingt
• Gleiche Zeichen können unterschiedlich konnotiert werden
⇒ Absichten des anderen u,U. falsch interpretiert
⇒ Decodierung != Eincodierung
• Erwachsen aus lebensgeschichtlichen Erfahrungen

Semiotik
Lehre von den Zeichen
1. syntaktische Dimension:
Realtion zwischen den Zeichen
(grammatischer System.Charakter)
2. Semantische Dimension:
Bedetuntung der Zeichen
(Sach und Weltbezug)
3. pragmatische DImention:
gebrauch der Zeichen
(subjetiver Gebraucshbezug)

Pragmatische Kommunikationstheorie
Man kann nicht nicht kommunizieren
Inhalts und Beziehungspaket in der Kommunikation
Verbale und nonverbale Kommunikation
Ergänzung
Selbstinterpretionsfähigkeit natürlicher Sprache

Man kann nicht nicht kommunizieren
Menschliches Handeln == soziales Handeln
... (fehlt)

Inhalts und Beziehungsaspekt
Kommunikation
• Organisiert den symbolvermittelten Austausch
• Organisiert die konkrete Definition der Beziehung der Beteiligten

1. Inhalt
2. Definition der Beziehung:
Hinweise, wie der andere meine Botschaft verstehen soll

Metakommunikation
Metakommunikativer Aspekt natürlicher Sprache
Selbstrückbezügliche .... (fehlt)

Eisberg-Modell
(Skizze)

verbale und nonverbale Kommunikation
zumindest bei der Face-to-Face-Kommunikation:
verbale Kommunikationselemente
nonverbale –

verbal: diskursive Symbole
nonverbal: präsentative Symbole

aber beide konnotativ (nicht denotativ(eindeutig))

Störungen
• Double bind (Beispiel mit Tochter die fortgehn will, Mutter die es ihr nicht verbietet, aber zugleich die Anschuldigung mit Vaters 3. Herzinfarkt macht)
• Paradoxe Handlungsaufforderung (Bsp: „du sollst mich lieben“; liebe Freiwillig; „Sei nicht so gehorsam“)
• Versuche, nicht zu kommunizieren

Alltagswissen und Alltagskommunikation
Dialog zwischen Ehepaar am Abend:
Mann und Frau treffen sich zu Hause nach der Arbeit.
Sie: „Was hast du heute Mittag gegessen?“
Er: „Ich war bei Gorf.“

Die Kellnerin stieß das Cola um. Er musste heimfahren und sich umziehen.

Alltagswissen und Alltagskommunikation
• Gelegenheitsausdrücke
• Die eigentümliche und unaufhebbare Vagheit von Ausdrücken
• Unterstellung von Sinnübereinstimmung
• ...

Gelegenheitsausdrücke
Sinn abhängig von
• Persönlichen Absichten des Benutzers
• Situativem Kontext
• Textlichen Kontext

=> indexikalische Ausrücke (Bsp: gestern, dort)

eigentümliche und unaufhebbare Vagheit von Ausdrücken
Alltagskommunikation
• Ist nie eindeutig
• Kann gar nicht eindeutig sein, wenn Kommunikation funktionieren soll.

Bsp: „Ich liebe dich"

Unterstellung von Sinnübereinstimmung
Comic – Max im Titanic in Italien
Annahme des Sprechers:
Intendierter Sinn wird in der gleichen Wiese vom Hörer aufgefasst, wie er gemeint war

Metakommunikation
Kommunikation über die Kommunikation(ssituation)
Feedback
Verkleinerung des blinden Flecks

Störungen und Konflikte in der Kommunikation lassen sich nicht vermeiden.
Inhaltliche Sackgassen bei der Kommunikation

Blinder Fleck – Johari Window
(Skizze)

Geltungsansprüche im kommunikativen Handeln
• Verständlichkeit
• Wahrheit
• Wahrhaftigkeit
• Richtigkeit

4 Geltungsansprüche
die jeder der sich verständigen will, erheben und anerkennen muss:
a) Verständlichkeit – Verwendung desselben (Entschlüsselbaren) Codes
b) Wahrheit – zutreffender Sachverhalt
c) Wahrhaftigkeit – zutreffende Intention
d) Richtigkeit .- Angemessenheit hinsichtlich institutionellen und situativen Kontext
(-> gemeinsam geteilten soziokulturellen Normen)

Bedeutung
Menschen handeln den Dingen gegenüber auf der Grundlage der Bedeutung, welche die Dinge für sie haben.
Bsp: Faust, Courtship Pattern (amerikanische Gis, britische Mädchen)

Bedeutungen
• Nicht vorgängig eindeutig festgelegt
• Nicht Wesenheit der Dinge
⇨ Kontextabhängig
⇨ Kulturbedingt

• Lebensgeschichtliche Erfahrungen
• Decodierung != Encodierung

Sprache
= System bedeutsamer Symbole
= notwendig und bedeutsam für den Bestand und die Aufrechterhaltung von Gruppen bzw. Gesellschaft

Reiz vs. Zeichen
Zeichen
Etwas das für etwas anderes steht (etwas, das für jemanden in irgendeiner Hinsicht oder aufgrund irgendeiner Fähigkeit für etwas anderes steht)
Reiz
Steht nicht für etwas anderes
Löst etwas aus (fuhrt etwas unmittelbar hervor)

Semiotik
Lehre von den Zeichen
1. Syntaktische Dimension
2. Semantische Dimension
3. Pragmatische Dimension
Aiion der Zeiche ui
Semiotik – syntakische Dimension
Relation zwischen den Zeichen
Beziehung Zeichen ⇔ Zeichen
(Sizze)

Semiotik – semantische Dimensioin
Beziehung Zeichen ⇔ Objekt

Semiotik – pragmatische DImesnion
Gebrauch der Zeichen (subjektiber Gebrauhcsbezug)
Beziehtung Zeichenbenutzer ⇔ Zeichen

Semiotik
1. Syntaktische Dimension
Reaktion zwischen den Zeichen
2. Semantische Dimension
Bedeutung der Zeichen
3. Pragmatische Dimension
gebrauch der Zeichen
(subjektiver Gebrauchsbezug der Zeichen bzw. des Sprachsystem zu den handelnden Individuen - Interpretation der Zeichen im Kontext von Interaktions- und Referenzsituationen)

Natürliche und konventionelle Zeichen
Natürliches Zeichen
Wird regelmäßig als etwas anderem vorangehend oder damit verbunden wahrgenommen
-selber raum-zeitlicher Bezugsrahmen
-bestandteil einer konkreten Situation
-ohne intentionalen Sender mit Quelle
Bsp: Kaninchen und Kaninchenspur
Rauch und Feuer
Fieber und Krankheit
Geigerzähler und radioaktive Substanz
Bratenduft und Braten
⇨ Symptom

Konventionelle Zeichen
Bedeutung entsteht aus dem sozialen Kontext/Konsens heraus
Beweglich
Willkürlich
Hängen zusammen mit sozialem Gruppen und Sprachen
Können auch in Situationen gebraucht werden, wo der angezeigte Gegenstand nicht anwesend ist
Bsp: Einhorn
⇨ Symbol

(Skizze –triadische Relation: Signifikat(Vorstellung, Begriff) – Signifikans(kollektives Lautbild, Zeichen im engeren Sinn, materielles Zeichen) – Referent(was bezeichnet wird))

Zeichen = Die von einer Sprachgemeinschaft festgelegte Beziehung zwischen Signifikans und Signifikat

Willkürlichkeit – Arbitrarität
Konventionelle Zeichen:
Historisch datiert
Explizit vereinbart
Bsp: Stadt
⇨ historische Traditionalität von Signifikant und Bedeutung

ikonische Zeichen
oder: Die Frage der /Nicht-)Abbildlichkeit von Zeichen
ikonische Zeicehen
scheinbar natürliche Zeicehn
entsprechen Scheinbar einem Objekt – bilden es nach
(fehlt)

ikonische Zeichen
bsp: emoticons
nein:
nicht natürlich
keine exakte Abbildung
Grund für die scheinbare Ähnlichkeit:
Kollektive Wahrnehmungsmuster

Kollektive Wahrnehmungsmuster
Ikonische Zeichen:
Zeichen != ähnlich dem Gegenstand

Sondern:
Es existiert Gemeinsamkeit der Modelle der Wahrnehmung
(=kollektive Wahrnehmungsmuster)
⇨ wirken sowohl als auch
o bei der Wahrnehmung de Gegenstandes
o bei der Wahrnehmung des Zeichens
eine vom Benutzer hergestellte Gemeinsamkeit

= eine Gemeinsamkeit von Gegenstand und Zeichen!!


Ikonische Zeichen
Ob ein Zeichen als ikonisch empfunden wird, ist also abhängig von:
1. Wahrnehmungsmustern
2. Abbildungskonventionen
3. Erfahrungen des
a. Zeichenproduzenten
b. Zeichennutzers

Beispiele mit Fotos ... Photo Rhinozeros, Essex -> Diskussion über Darstellung und Filter, ....

Signifikat bezieht sich auch kulturelle Einheiten

Folie mit Farbtafel
Diskussion: Was ist violett/indigo/türkis

Unterschiedliche Farbeinteilungen bei unterschiedlichen Kulturellen Einheiten.
=>„blün“ bei dein Tahamohara (oder irgendwie so)
Frage ob weiß eine eigene Kulturelle einheit oder nicht, da es immer gleich ist.

Kulturelle Einheiten
Signifikate (die Vorstellungen welche ein Signifikans hervorruft)
=kulturelle (semantische) Einheiten

Das System der semantischen Einheiten stellt die Art dar, wie eine bestimmte Kultur das wahrnehmbare und denkbare Universum aufgliedert

Eine kulturelle Einheit ist eine beobachtbare und handhabbare Entität

Begriff
Ein begriff ist ein mittel, um führ Unterscheidungen zu sorgen die im Leben einer Gemeinschaft von praktischer Bedeutung sind

Semantische Felder – Konnotationen

Zucker Cyclamat
Dick schlank
Herzinfarkt möglich kein Herzinfarkt
Tod Leben

Beispiel für die Umstrukturierung des Codes

Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit

USA Irak
Demokratie Diktatur
Friedlich besitzt Massenvernichtungswaffen
Leben – Entfaltung Tod + Unterdrückung
Gut böse

Ideologische Funktion der Bostschaft
Botschaft wird zum ideologischen Instrument
⇨ verschleiert andere Beziehungen
kritische Funktion der Sprache:
aufzeigen, dass und wie ein Signifikans verschiedene Signifikate haben kann
⇨ Demystifizierende Funktion der Semiotik



Lizenzvertrag

DAS URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERK ODER DER SONSTIGE SCHUTZGEGENSTAND (WIE UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE ("CCPL" ODER "LIZENZVERTRAG") ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER EINSCHLÄGIGE GESETZE GESCHÜTZT.

DURCH DIE AUSÜBUNG EINER DURCH DIESEN LIZENZVERTRAG ERTEILTEN BEFUGNIS ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. DER LIZENZGEBER ERTEILT IHNEN DIE HIER BESCHRIEBENE NUTZUNGSBEWILLIGUNG UNTER DER VORAUSSETZUNG, DASS SIE SICH MIT DIESEN VERTRAGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKLÄREN.

1. Definitionen

  1. Unter einer "Bearbeitung" wird eine Übersetzung oder andere Bearbeitung des Werkes verstanden, die eine eigentümliche geistige Schöpfung von Ihnen ist bzw eine Übersetzung oder andere Bearbeitung eines anderen urheberrechtlichen Schutzgegenstandes als einem Werk, wenn diese zu einem eigenen Schutzrecht führt. Eine freie Benutzung eines Werkes wird nicht als Bearbeitung angesehen.
  2. Unter den "Lizenzelementen" werden die folgenden Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber ausgewählt und in der Bezeichnung der Lizenz genannt werden: "Namensnennung", "Nicht-kommerziell", "Weitergabe unter gleichen Bedingungen".
  3. Unter dem "Lizenzgeber" wird die natürliche oder juristische Person verstanden, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet.
  4. Unter einem "Sammelwerk" wird eine Sammlung verstanden, die infolge der Zusammenstellung einzelner Beiträge zu einem einheitlichen Ganzen eine eigentümliche geistige Schöpfung darstellt. Darunter fallen auch Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit elektronischen Mitteln oder auf andere Weise zugänglich sind, wenn sie infolge der Auswahl oder Anordnung des Stoffes eine eigentümliche geistige Schöpfung sind (Datenbankwerke). Ein Sammelwerk wird im Zusammenhang mit dieser Lizenz nicht als Bearbeitung (wie oben beschrieben) angesehen.
  5. Mit "SIE" und "Ihnen" ist die natürliche oder juristische Person gemeint, die die in dieser Lizenz erteilte Nutzungsbewilligung (Befugnisse) ausübt und die zuvor die Bedingungen dieser Lizenz im Hinblick auf das Werk nicht verletzt hat, oder die die ausdrückliche Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese Lizenz erteilte Nutzungsbewilligung trotz einer vorherigen Verletzung auszuüben.
  6. Unter dem "Schutzgegenstand" wird das Werk oder Sammelwerk oder das Schutzobjekt eines verwandten Schutzrechts verstanden, das Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.
  7. Unter dem "Urheber" wird die natürliche Person verstanden, die das Werk geschaffen hat.
  8. Unter einem "verwandten Schutzrecht" wird das Recht an einem anderen urheberrechtlichen Schutzgegenstand als einem Werk verstanden, zum Beispiel einem nachgelassenen Werk, einem Lichtbild, einer Datenbank, einem Schallträger, einer Rundfunksendung, einem Laufbild oder einer Darbietung eines ausübenden Künstlers.
  9. Unter dem "Werk" wird eine eigentümliche geistige Schöpfung verstanden, die Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.

2. Schranken des Urheberrechts.
Diese Lizenz lässt sämtliche Rechte unberührt, die sich aus den Beschränkungen der Verwertungsrechte, aus dem Erschöpfungsgrundsatz oder anderen Beschränkungen der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers durch die Anwendung findenden Gesetze ergeben.

3. Lizenzierung.
Unter den Bedingungen dieses Lizenzvertrages erteilt Ihnen der Lizenzgeber eine unentgeltliche, räumlich und zeitlich (für die Dauer des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts) unbeschränkte, nicht-ausschließliche Nutzungsbewilligung, den Schutzgegenstand in der folgenden Art und Weise zu nutzen:

  1. den Schutzgegenstand in körperlicher Form zu verwerten, insbesondere zu vervielfältigen und zu verbreiten;
  2. den Schutzgegenstand in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben, insbesondere zu senden, weiterzusenden, vorzutragen, aufzuführen, vorzuführen und öffentlich zur Verfügung zu stellen;
  3. den Schutzgegenstand auf Bild- oder Schallträger festzuhalten und mit dem Bild- oder Schallträger auf die in 3 a., b. oder d. erlaubte Weise zu verfahren;
  4. den Schutzgegenstand zu übersetzen oder in anderer Weise zu bearbeiten und die Übersetzungen oder anderen Bearbeitungen zu veröffentlichen und in dem in 3 a. bis c. genannten Umfang zu verwerten.

Die in diesem Lizenzvertrag erteilte Nutzungsbewilligung kann für alle bekannten Nutzungsarten ausgeübt werden. Die genannte Nutzungsbewilligung beinhaltet die Befugnis, solche Veränderungen an dem Werk vorzunehmen, die technisch erforderlich sind, um die Nutzungsbewilligung für alle Nutzungsarten wahrzunehmen. Insbesondere sind davon die Anpassung an andere Medien und auf andere Dateiformate umfasst.

4. Beschränkungen.
Die Erteilung der Nutzungsbewilligung gemäß Ziffer 3 erfolgt ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:

  1. Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser Lizenz vervielfältigen, verbreiten oder im Sinne von Ziffer 3.b. dieses Vertrags öffentlich wiedergeben und Sie müssen stets eine Kopie oder die vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz beifügen, wenn Sie den Schutzgegenstand vervielfältigen, verbreiten oder im Sinne von Ziffer 3.b. dieses Vertrags öffentlich wiedergeben. Sie dürfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie gewährten Befugnisse ändern oder beschränken. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. Sie müssen alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungs- und/oder Gewährleistungsausschluss hinweisen. Sie dürfen den Schutzgegenstand mit keinen technischen Schutzmaßnahmen versehen, die den Zugang oder den Gebrauch des Schutzgegenstandes in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch stehen. Die genannten Beschränkungen gelten auch für den Fall, dass der Schutzgegenstand einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet; sie verlangen aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand dieser Lizenz gemacht wird. Wenn Sie ein Sammelwerk erstellen, müssen Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die Aufforderung eines Lizenzgebers oder Urhebers hin aus dem Sammelwerk jeglichen Hinweis auf diesen Lizenzgeber oder diesen Urheber entfernen. Wenn Sie den Schutzgegenstand bearbeiten, müssen Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die Aufforderung eines Rechtsinhabers hin von der Bearbeitung jeglichen Hinweis auf diesen Rechtsinhaber entfernen.
  2. Sie dürfen eine Bearbeitung ausschließlich unter den Bedingungen dieser Lizenz, einer späteren Version dieser Lizenz mit denselben Lizenzelementen wie diese Lizenz oder einer Creative Commons iCommons Lizenz, die dieselben Lizenzelemente wie diese Lizenz enthält (z.B. Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Japan), vervielfältigen, verbreiten oder im Sinne von Ziffer 3.b. dieses Vertrags öffentlich wiedergeben. Sie müssen stets eine Kopie oder die vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz oder einer anderen Lizenz der im vorhergehenden Satz beschriebenen Art beifügen, wenn Sie die Bearbeitung vervielfältigen, verbreiten oder im Sinne von Ziffer 3.b. dieses Vertrags öffentlich wiedergeben. Sie dürfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie gewährten Befugnisse ändern oder beschränken, und Sie müssen alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungs- und/oder Gewährleistungsausschluss hinweisen. Sie dürfen eine Bearbeitung nicht mit technischen Schutzmaßnahmen versehen, die den Zugang oder den Gebrauch der Bearbeitung in einer Weise kontrollieren, die zu den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch stehen. Die genannten Beschränkungen gelten auch für eine Bearbeitung als Bestandteil eines Sammelwerkes; sie erfordern aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand dieser Lizenz gemacht wird.
  3. Sie dürfen die in Ziffer 3 erteilten Befugnisse in keiner Weise verwenden, die überwiegend auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine vertraglich geschuldete geldwerte Vergütung abzielt oder darauf gerichtet ist.
  4. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk vervielfältigen, verbreiten oder im Sinne von Ziffer 3.b. dieses Vertrags öffentlich wiedergeben, müssen Sie alle Urhebervermerke für den Schutzgegenstand unverändert lassen und die Urheberschaft oder Rechtsinhaberschaft in einer der von Ihnen vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Urhebers oder Rechtsinhabers nennen, wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch für den Titel des Schutzgegenstandes, wenn dieser angegeben ist, sowie - in einem vernünftigerweise durchführbaren Umfang - für die mit dem Schutzgegenstand zu verbindende vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI), wie sie der Lizenzgeber angegeben hat, sofern dies geschehen ist, es sei denn, diese Internetadresse verweist nicht auf den Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu dem Schutzgegenstand. Bei einer Bearbeitung ist ein Hinweis darauf aufzuführen, in welcher Form der Schutzgegenstand in die Bearbeitung eingegangen ist (z.B. "Französische Übersetzung des... (Werk) durch... (Urheber)" oder "Das Drehbuch beruht auf dem Werk des ... (Urheber)"). Ein solcher Hinweis kann in jeder angemessenen Weise erfolgen, wobei jedoch bei einer Bearbeitung, einer Datenbank oder einem Sammelwerk der Hinweis zumindest an gleicher Stelle und in ebenso auffälliger Weise zu erfolgen hat wie vergleichbare Hinweise auf andere Rechtsinhaber.
  5. Obwohl die gemäß Ziffer 3 erteilten Befugnisse in umfassender Weise ausgeübt werden dürfen, findet diese Erlaubnis ihre gesetzliche Grenze in den Persönlichkeitsrechten sowie im Schutz der berechtigten geistigen Interessen der Urheber und ausübenden Künstler, die nicht dadurch gefährdet werden dürfen, dass ein Schutzgegenstand über das gesetzlich zulässige Maß hinaus beeinträchtigt wird.

5. Gewährleistung.
Sofern dies von den Vertragsparteien nicht schriftlich anders vereinbart wurde, bietet der Lizenzgeber keine Gewährleistung für die in diesem Lizenzvertrag erteilte Nutzungsbewilligung. Für Mängel anderer Art, insbesondere bei der mangelhaften Lieferung von Verkörperungen des Schutzgegenstandes, richtet sich die Gewährleistung nach der Regelung, die die Person, die Ihnen den Schutzgegenstand zur Verfügung stellt, mit Ihnen außerhalb der Lizenz vereinbart, oder - wenn eine solche Regelung nicht getroffen wurde - nach den gesetzlichen Vorschriften.

6. Haftung.
Über die in Ziffer 5 genannte Gewährleistung hinaus haftet Ihnen der Lizenzgeber bezüglich Schäden, die in Verbindung mit der Erteilung der Nutzungsbewilligung entstehen, nur für Vorsatz. Für Geschäfte zwischen Unternehmern und Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes gilt die Abweichung, dass nur die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei anderen Schäden als Personenschäden ausgeschlossen ist.

7. Vertragsende

  1. Dieser Lizenzvertrag und die durch diesen erteilten Befugnisse enden automatisch bei jeder Verletzung der Vertragsbedingungen durch Sie. Für natürliche und juristische Personen, die von Ihnen eine Bearbeitung, eine Datenbank oder ein Sammelwerk unter diesen Lizenzbedingungen erhalten haben, gilt die Lizenz jedoch weiter, vorausgesetzt, diese natürlichen oder juristischen Personen erfüllen sämtliche Vertragsbedingungen. Die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7 und 8 gelten bei einer Vertragsbeendigung fort.
  2. Unter den oben genannten Bedingungen erfolgt die Lizenz dauerhaft (für die Dauer des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts). Dennoch behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen zu nutzen oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit zu beenden, vorausgesetzt, dass solche Handlungen nicht dem Widerruf dieser Lizenz dienen (oder jeder anderen Lizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz erfolgt ist oder erfolgen muss) und diese Lizenz wirksam bleibt, bis sie unter den oben genannten Voraussetzungen endet.

8. Schlussbestimmungen

  1. Jedes Mal, wenn Sie den Schutzgegenstand vervielfältigen, verbreiten oder im Sinne von Ziffer 3.b. dieses Vertrags öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz für den Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, unter denen er Ihnen die Lizenz erteilt hat.
  2. Jedes Mal, wenn Sie eine Bearbeitung vervielfältigen, verbreiten oder im Sinne von Ziffer 3.b. dieses Vertrags öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz für den ursprünglichen Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, unter denen er Ihnen die Lizenz erteilt hat.
  3. Sollte eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Lizenzbestimmungen dadurch nicht berührt und an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die wirksame Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck am nächsten kommt.
  4. Nichts soll dahingehend ausgelegt werden, dass auf eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages verzichtet oder einer Vertragsverletzung zugestimmt wird, so lange ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung nicht schriftlich vorliegt und von der verzichtenden oder zustimmenden Vertragspartei unterschrieben ist.
  5. Dieser Lizenzvertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien hinsichtlich des Schutzgegenstandes dar. Es gibt keine weiteren ergänzenden Vereinbarungen oder mündlichen Abreden im Hinblick auf den Schutzgegenstand. Der Lizenzgeber ist an keine zusätzlichen Abreden gebunden, die aus irgendeiner Absprache mit Ihnen entstehen könnten. Der Lizenzvertrag kann nicht ohne eine übereinstimmende schriftliche Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen abgeändert werden.
  6. Auf diesen Lizenzvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Österreich Anwendung.

Created by: ein_stein2000 last modification: Sunday 01 of May, 2005 [17:45:19 UTC] by grassi3000

The content on this page is licensed under the terms of the Creative Commons Attribution-NonCommercial-ShareAlike 2.0 Austria.

The original document is available at http://mtb-projekt.atgroupworks/tiki-index.php?page=GKM.Kommunikation